Für die Erstellung des jährlichen Wasserabgabenbescheides ist die Ablesung der Wasserzähler die Grundlage. Aus diesem Grunde ist es notwendig, jeden Haushalt – der vom WLV mit qualitativ hochwertigem Wasser versorgt wird – aufzusuchen, um den aktuellen Wasserzählerstand festzuhalten. Nähere Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt.